Es gibt zwei Möglichkeiten, wie sich die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zusammensetzen.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und legen fest, welche Kosten für welche Leistungen anfallen. Diese Gebühren richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Gegenstandswert oder werden direkt durch das Gesetz als Rahmengebühren festgelegt.

Neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren besteht auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Dabei können Rechtsanwalt und Mandant individuell eine Vergütung vereinbaren, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht. 

Unabhängig von der Abrechnungsmethode ist es uns als Rechtsanwaltskanzlei wichtig, unsere Mandanten über die Kosten transparent und verständlich zu informieren. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und wissen, welche finanziellen Aspekte auf sie zukommen. Sprechen Sie uns hierauf im Vorfeld gerne an.

Gerne übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kosten

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